Was ist ein Musikverlag und was macht er?
Ein Musikverlag ist ein “Rechteverwerter”, der sein Geld durch den Erwerb und die Auswertung von Rechten an musikalischen Werken (Komposition und Text) verdient. Ein Musikverlag wertet Kompositionen z.B. durch Notendruck, direkte Lizenzvergaben und durch Lizenzierung über Verwertungsgesellschaften (wie z.B. die GEMA) aus. Die daraus resultierenden Einnahmen (Tantiemen) werden zwischen dem Verleger und den “Autorinnen”, also Songwriterinnen, Komponistinnen, Textdichterinnen, etc. gemäß der vertraglichen Vereinbarung (Verlagsvertrag) aufgeteilt.
Die wesentlichen Aufgaben eines Musikverlags:
- Rechtemanagement: Der Verlag erwirbt die Nutzungsrechte an Musikwerken von Künstler*innen und verwaltet diese. Das bedeutet an erster Stelle die korrekte Anmeldung/Registrierung der Werke bei Verwertungsgesellschaften, um bei Nutzung der Musik und/oder Texte entsprechende Tantiemen zu erhalten, sowie Überprüfung und ggf. Reklamation der Abrechnungen.
- Vermarktung: Musikverlage versuchen im besten Fall, die Werke ihrer Autorinnen möglichst breit zu vermarkten. Das kann zum Beispiel durch die Platzierung der Musik in Filmen, den Verkauf von Noten, oder die Anregung und Vermittlung einer Neuinterpretation (Aufnahme einer Coverversion durch andere Musikerinnen) geschehen. Mehr zu den Vermarktungsmöglichkeiten findest Du im Abschnitt zu den Einnahmequellen für Musikverlage.
- Beratung & Förderung: Musikverlage bieten ihren Autorinnen oft auch eine umfassende Beratung an. Das reicht von speziellen rechtlichen Fragen bis hin zur Karriereplanung. Viele Musikverlage fördern ihre Autorinnen auch durch gezielte Vernetzung mit anderen Songwriter*innen, passenden Labels, etc. sowie durch das Ausrichten von “Songwriting-Camps”. Auch finanzielle Förderung in Form von Vorschüssen gehört in der Regel mit dazu.
Wichtiger Hinweis: nicht alle Verlage sind gleich! Manche Verlage bieten mehr Services an und sind aktiver, andere weniger. Verlage sind oft auch auf bestimmte Bereiche/Genres spezialisiert. Das solltest Du auf jeden Fall berücksichtigen und in Erfahrung bringen, wenn Du über eine Zusammenarbeit mit einem Verlag nachdenkst.
Ein Verlag wird für seine Arbeit in der Regel an den Einnahmen/Tantiemen beteiligt, die im Zusammenhang mit den vereinbarten Werken und damit verbundenen Rechten stehen. Daher ist es dann auch im Interesse des Verlags, möglichst viele Einnahmen/Tantiemen zu generieren.
Einnahmequellen für Musikverlage und ihre Autor*innen:
- Die Lizenzierung von Aufführungsrechten = die Rechte, eine Komposition aufzuführen (z.B. als Konzert, im Radio, TV, in Kinos oder Clubs)
- Die Lizenzierung der Autor*innen- und Verlagsrechte im Rahmen der Zurverfügungstellung der Komposition an die Öffentlichkeit (z.B. für Download oder Streaming)
- Die Lizenzierung von mechanischen Rechten = das Recht zur Vervielfältigung von Kompositionen (z.B. auf Tonträgern)
- Die Lizenzierung von Synchronisationsrechten (auch unter Sync-Lizenzen oder einfach nur “Syncs” bekannt) = das Recht zur Verknüpfung einer Komposition mit visuellen Bildern (z.B. in Filmen, Serien oder TV-Werbung)
- Die Herstellung und Lizenzierung des graphischen Rechtes = das Recht, Notendrucke selbst herzustellen und zu verkaufen (dieser Bereich macht heutzutage nur noch einen vergleichsweise geringen Teil aus, da diese Einnahmequelle durch die Digitalisierung deutlich kleiner geworden ist)
Für die Lizenzierung arbeiten Musikverlage wie bereits erwähnt mit Verwertungsgesellschaften zusammen, welche die Nutzung von Musikwerken überwachen und entsprechend fällige Gebühren (Tantiemen) einsammeln. Diese werden dann in regelmäßigen Abständen and die Rechteinhaber*innen ausgeschüttet. Die GEMA unterscheidet bei Tantiemen-Ausschüttungen in fünf Verteilungssparten:
- Live und Wiedergabe (Nutzung von Musikwerken in Cafés, Clubs, bei Konzerten, Festivals, etc.)
- TV, Radio und Film (Nutzung von Musikwerken in Filmen, Serien, Werbespots, etc.)
- Ton- und Bildtonträger (CDs, Vinyl, Kassetten oder DVDs)
- Online (Video- und Audio-Streaming, Social Media)
- Ausland (Nutzung von Musikwerken im Ausland)
Mehr zum Thema Tantiemen-Auszahlungen über die GEMA findest Du hier. Wenn Du darüberhinaus noch mehr über die Musikrechtelandschaft erfahren möchtest, lies gerne unseren Artikel „Musikrechte und Tantiemen: Caring & Sharing”.
Wann macht eine Zusammenarbeit mit einem Musikverlag für Dich als Musiker*in Sinn?
Um diese Frage zu beantworten, schauen wir zunächst Mal, was überhaupt die Voraussetzungen dafür sind, dass ein Musikverlag einen Deal mit Dir macht.
Voraussetzungen für einen Vertragsvertrag:
- Du komponierst/schreibst regelmäßig originäre Musik/Texte - für Dich oder für andere Künstler*innen
- Du kannst bereits gewisse Erfolge oder größeres Potenzial aufzeigen und damit das Interesse eines Verlags an einer Zusammenarbeit mit Dir zu wecken
Wenn die Voraussetzungen vorhanden sind, kann für Dich eine Zusammenarbeit mit einem Musikverlag sinnvoll sein, wenn:
- Du keine Zeit oder Energie dafür hast, Deine Rechte-Anmeldung und Verwertung/Vermarktung in Eigenregie zu machen
- Du glaubst, dass ein Verlag mehr Einnahmen für Dich aus Deinen Musikwerken rausholen kann, da er z.B. erfolgreiche Platzierungen von Musik in Filmen, Serien oder Werbespots vorweisen kann oder weil Dich das Team überzeugt
- Du glaubst, Dass ein Verlag Dich als Songwriter*in fördern und weiterentwickeln kann (durch Vernetzung, Songwriting-Camps, etc.)
- Du finanzielle Unterstützung in Form von Vorschüssen benötigst (Achtung: ein Vorschuss ist kein Geschenk sondern im Grunde genommen ein Kredit, den Du in der Regel über Deine Einnahmen wieder abbezahlen musst)
- Du glaubst, dass der Verlag zu Dir als Künstler*in passt, da er z.B. bereits mit anderen Künstler*innen deines Genres arbeitet
Du hast also für die Anmeldung und Verwertung Deiner Urheberrechte im Grunde zwei Optionen:
- Du nimmst es selbst in die Hand
- Du beauftragst einen Musikverlag damit und schließt dafür einen Verlagsvertrag (gleich mehr
Wichtiger Hinweis: In beiden Fällen solltest Du unbedingt Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft (wie z.B. GEMA) sein, denn ohne eine Verwertungsgesellschaft ist die Überwachung, Nachverfolgung und das “Eintreiben” von Tantiemen für die Nutzung Deiner Werke quasi unmöglich. Auch, wenn Du einen Verlag beauftragst solltest Du Mitglied werden, da Dir sonst als Urheber*in ein Teil der Dir zustehenden Tantiemen verloren gehen kann. Als Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft bist Du außerdem Teil einer größeren Gemeinschaft, welche Dir Zugang zu verschiedenen Netzwerken, Informationen und Benefits bietet.
Im folgenden Bild siehst Du vereinfacht, wie klassisherweise die Wertschöpfung in der Musikindustrie funktioniert und wo sich der Verlag in diesem Kosmos befindet:
Auf der Website des Deutschen Musikrats findest Du eine Auflistung über 100 deutscher Musikverlage aus dem Popmusik-Bereich (von insgesamt fast 400). Dort kannst Du auch die Suche erweitern oder eingrenzen, um z.B. nach Städten, Musikgenre oder Bundesland zu filtern.
Verlagsvertrag
Ein Verlagsvertrag wird zwischen allen Urheber*innen eines musikalischen Werkes und einem Musikverlag geschlossen. Gegenstand des Vertrages sind die Verwertungsrechte von einem oder mehreren Musikwerken. Durch einen Verlagsvertrag überträgst Du die Nutzungsrechte und damit die Verwertung Deiner Urheberrechte an einen Verlag. Dieser kümmert sich dann wie bereits im Artikel beschrieben um die Vermarktung Deiner Werke (Musik & Text) und bietet Dir darüberhinaus im besten Fall noch weiteren Support.
Vertragsarten
Es gibt zwei übliche Vertragsarten bei Musikverlagen:
- Titelvertrag über einzelne Werke
- Autor*innen-Exklusivvertrag über viele bis alle Werke
Je nach dem, wie umfassend der Vertrag ist - also wieviele Werke/Nutzungsrechte übertragen werden - variieren die Konditionen. Einen Autor*innen-Exklusivvertrag solltest Du nur unterzeichnen, wenn Du dir wirklich sicher bist, bei dem Verlag in guten Händen zu sein.
Vertragskonditionen
Die Konditionen eines Verlagsvertrags hängen von verschiedenen Faktoren ab und können je nach dem stark variieren. Zu den wichtigsten Einflussfaktoren gehören:
- Erfahrung des Künstlers: etabliertere Künstlerinnen können oft bessere Konditionen aushandeln als ein Newcomerinnen.
- Größe und Einfluss des Verlags: Größere und einflussreichere Verlage können oft bessere Konditionen für sich aushandeln.
- Vertragsart: handelt es sich um einen Titelvertrag oder einen Autor*innen-Exklusivvertrag?
- Art der Nutzungsrechte: Ob es sich um den Verkauf von Tonträgern, Streaming, öffentliche Aufführungen, Synchronisationen oder andere Nutzungsarten handelt.
- Genre: In manchen Genres sind die Verteilungsverhältnisse anders als in anderen. Eine hohe Nachfrage nach einem bestimmten Genre kann die Verhandlungsposition des*der Künstlers stärken.
Die wichtigsten Punkte bei einem Verlagsvertrag sind:
- Verlagsleistungen: Je umfangreicher die Leistungen und der Support des Verlags, desto besser - allerdings steigt auch in der Regel mit mehr Leistung der eingeforderte Verlagsanteil an den Einnahmen.
- Verlagsanteil: Der Verlagsanteil wird individuell ausgehandelt und kann sich daher von Vertrag zu Vertrag stark unterscheiden (s. Einflussfaktoren). In Deutschland beträgt der Verlagsanteil typischerweise einen fixen Prozentsatz (z.B. 40%) an den GEMA-Einnahmen, wobei die Verteilung und damit der Verlagsanteil je nach Nutzungssparte variiert (mehr dazu hier). Es gibt auch Stufenmodelle, bei denen der Anteil des Verlags z.B. mit steigenden Einnahmen sinkt, sodass die Künstler*innen bei großen Erfolgen einen höheren Anteil erhalten. Neben den Tantiemen können noch weitere Vergütungen vereinbart werden, beispielsweise für bestimmte Marketingaktivitäten oder die Verwertung von Nebenrechten.
- Laufzeit: je länger die Laufzeit des Vertrags, desto geringer ist in der Regel der Anteil des Verlags an den Einnahmen. Es gibt häufig eine kleine, aber sehr wichtige Klausel zur Vertragslaufzeit, in der dem Verlag die Verwertungsrechte für die “Dauer der gesetzlichen Schutzfrist” übertragen werden. Das klingt erstmal harmlos, bedeutet aber praktisch, dass Deine Werke “bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers” übertragen werden - dies ist nämlich die gesetzliche Schutzfrist im Urhebergesetz. Üblicherweise kann diese Klausel rausverhandelt werden und man einigt sich, je nach Verhandlungsposition, auf eine Laufzeiten von 3 bis 10 Jahren.
Hier die wichtigsten Fragen, die Dir bei der Bewertung eines Verlagsvertrags helfen können:
- Wieviele und welche Rechte überträgst du an den Verlag?
- Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
- Welche Vermarktungsmaßnahmen sind für Deine Werke garantiert?
- Welche sonstigen Leistungen sind garantiert?
- Wie hoch sind die Vorauszahlungen und die laufenden Tantiemen?
- Welche Kündigungsgründe und -fristen gelten?
Wichtiger Hinweis: Versuche immer darauf zu achten, dass alle Vertragsbedingungen für Dich klar und verständlich formuliert sind und Du alle für den Vertrag relevanten Informationen erhältst. Hole Dir am besten eine*n Expert*in dazu, der*die sich auf Urheberrecht im Bereich Musik spezialisiert hat und idealerweise bereits Erfahrung mit Verlagsverträgen hat.
Fazit
Wann macht eine Zusammenarbeit mit einem Musikverlag und somit ein Verlagsvertrag Sinn? Die Antwort lautet: es kommt darauf an. Ein Verlag kann für Dich als Songwriter*in zu den wichtigsten Partnern gehören, da er Dir idealerweise zu mehr Einnahmen verhilft und Dich als Künstler*in fördert und weiterbringt. Folgende Punkte sind letztendlich bei der Bewertung dieser Frage entscheidend:
- Wieviel in Sachen Rechte-Anmeldung und Verwertung kannst/willst Du selbst in die Hand nehmen?
- Welche Services und welchen Support kann der Verlag Dir bieten? Glaubst Du, dass er unterm Strich mehr Einnahmen für Dich (!) aus Deinen Werken rausholen kann und Dich als Künstler*in fördern kann?
- Wie gut passt der Verlag zu Dir und Deinen Musikwerken?
- Wie sehen die Vertragskonditionen aus?
Egal ob in Eigenregie oder mit Verlag: viel Erfolg beim komponieren, texten und der Vermarktung Deiner Musikwerke!
Quellen:
https://www.dmv-online.de/der-dmv/was-macht-eigentlich-ein-musikverlag/